Versicherungen:
Wenn es um eine außergerichtliche Einigung geht, werden die Kosten oft von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Die Übernahme ist jedoch im Vorfeld zu klären.
Selbstzahler:
Der Stundensatz bis zu drei Personen beträgt 80,- €. In der Regel teilen sich die Beteiligten die Kosten.
Selbstzahler: Der Stundensatz beträgt 60,- €.